Die Prümer Grundherrschaft in Rheinbach

Past Present Promotions ist im kleinen Städtchen Rheinbach ansässig. Der Ort hat eine lange Geschichte. Schon von weitem kann man die Spitzen der Türme der Rheinbacher Burg und der mittelalterlichen Stadtmauer sehen. Doch Rheinbach ist erst recht spät im Mittelalter zur Stadt geworden. Seine Ursprünge liegen in einem Bauerndorf, genannt „Villa in Reginbach“. Die Benediktiner des Klosters Prüm in der Eifel übten die Grundherrschaft in Rheinbach aus.

Die Grundherrschaft in Rheinbach
Karte mit dem Besitzungen des Klosters Prüm im Mittelalter.
Die Besitzungen des Klosters Prüm im Mittelalter. Nach Bühler et. al. 2004.

Zu den Besitzungen des Klosters Prüm gehörte im 9. Jahrhundert auch Rheinbach am Nordrand der Eifel. Rheinbach war damals noch keine Stadt, noch nicht einmal ein richtiges Dorf, sondern ein lockerer Fronhofverband. Laut Prümer Urbar umfasste Rheinbach 53 Hufen, jede damals in dieser Gegend mit etwa 30 Morgen Land. Dazu kamen 269 ½ Morgen Herrenland. 21 ½ Hufen sind zu Lehen vergeben, ebenso 117 ½ Morgen des Herrenlandes. Außerdem gehörte zur Prümer Grundherrschaft in Rheinbach umfangreicher Besitz an Wiesen und Wald.

Die persönlich freien Bauern in Rheinbach
Die Lage der späteren Stadt innerhalb der Grundherrschaft in Rheinbach.
Die Lage der späteren Stadt innerhalb der Grundherrschaft in Rheinbach.

Der größte Teil der Rheinbacher Bauern und ihrer Familien waren persönlich frei. Sie hatten jeder neben ihrer Hufe 4 ½ Morgen Herrenlandes in eigener Verantwortung zu bestellen und zu diesem Zweck auch zehn Fuhren Mist beizusteuern. Zusätzlich mussten die Familien zweimal im Jahr auf dem sonstigen Herrenland beim Pflügen helfen sowie jeweils im Mai und Dezember die Ernte vom Fronhof nach Prüm bzw. Münstereifel fahren. Zudem hatten sie den Fronhof und die Felder des Herrenlandes einzuzäunen, zweimal jährlich je 15 Nächte Wache auf dem Fronhof zu halten, Botendienst zu leisten und in nicht näher bestimmter Menge Brot zu backen und Bier zu brauen – wobei für die verpflichtende Benutzung des herrschaftlichen Back- bzw. Brauhauses wiederum Gebühren fällig wurden. Zudem waren jedes Jahr ein Schwein im Wert von zwei Schillingen, ein Pfund zu Leinen verarbeiteter Flachs, sechs Denare Bargeld, drei Hühner und zehn Eier fällig. Jeweils abwechselnd mussten außerdem entweder vier Denare oder 100 Schindeln als Gebühr für die Waldnutzung entrichtet werden. (12 Denare machten einen Schilling, 20 Schillinge ein Pfund Silber).

Von diesen Mansen-Inhabern stellten 19 Bauern zusätzlich Pferde, beteiligten sich an der Heu- und Getreideernte, halfen bei der Weinlese, ernteten Flachs und verarbeiteten ihn zu Leinwand. Ungewöhnlich ist für diese 19 Mansen die Verpflichtung, jedes Jahr 30 Blutegel abzuliefern. Unweigerlich entsteht dabei das Bild von Kindern, die bis zu den Knien in den zahlreichen Bächen der Umgebung stehen und nach den Blutsaugern suchen.

Die persönlich unfreien Bauern in Rheinbach

Fünf der Rheinbacher Hufen jedoch waren mansi servilis, ihre Besitzer also unfrei. Sie mussten jeder zwar nur drei Morgen Herrenlandes bestellen, dafür aber drei Tage die Woche zur freien Verfügung des Meiers stehen. Entsprechend der höheren Belastung durch die Fronarbeit waren bei ihnen nur zwei Hühner, fünf Eier sowie Flachs beziehungsweise Leinen in unbestimmter Menge fällig.

Literatur

Klaus Flink: Geschichte der Burg, der Stadt und des Amtes Rheinbach. Rheinisches Archiv 59.

Ulrich Nonn: Gesundes Landleben oder harte Fron? Bäuerliches Leben im Mittelalter. Pax et gaudium 17, S. 6-11.

W. Rösener et.al.: Grundherrschaft. Lexikon des Mittelalters, Sp. 1739-1751.

A. Bühler, U. Dirlmeier, H. Ehrhardt, B. Fuhrmann, W. Hartmann, . Hösch, U. R. Kaufmann u. H. R. Singer: Das Mittelalter. Stuttgart 2004.

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