AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Past Present Promotions GbR (Stand 01.03.2019)

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Past Present Promotions GbR und den Teilnehmern an Gruppenführungen.

Zustandekommen des Vertrages

2. Die Buchung durch den Kunden kann sowohl mündlich wie auch schriftlich und auf elektronischem Weg erfolgen. Grundlage des
Angebots sind die Tourenbeschreibungen und die hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der Annahmeerklärung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner Form. Daher sind auch mündliche, telefonische und
elektronische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich.

3. Der Kunde bucht ausschließlich unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Past Present Promotions GbR. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Past Present Promotions GbR abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Past Present Promotions GbR nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Annahme von Buchungen sowie Zahlungen durch die Past Present Promotions GbR bedeuten kein Einverständnis mit entgegengesetzten Bedingungen des Kunden.

4. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.

Orte, Zeiten, Anreise

5. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Die Touren beginnen zu den durch die Past Present Promotions GbR kommunizierten Zeiten.

6. Die Wartezeit der Stadtführer beträgt längstens 20 Minuten, wenn seitens des Kunden keine besondere Benachrichtigung erfolgt. Bei Verspätung des Kunden ist, auch bei vorheriger Benachrichtigung durch den Kunden, das Honorar ab dem vereinbarten Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Sind die Stadtführer 10 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn nicht am Treffpunkt erschienen, kann der Kunde, soweit dies möglich ist, andere Stadtführer vermittelt bekommen.

Gruppengrößen, Aufsichtspflicht

7. Die Gruppengröße beträgt maximal 25 Teilnehmer, bei größeren Gruppen sind entsprechend mehrere Stadtführer-Teams erforderlich. Bei Gruppen mit mehr als 25 Teilnehmern sind die Stadtführer/innen nicht verpflichtet, die über das Maximum
hinausgehenden Personen mitzunehmen. Bei Schülergruppen liegt die maximale Gruppengröße inkl. Begleitpersonen bei 30 Personen.
Entscheidet sich der Besucherführer dennoch dafür, die Tour auch mit einer größeren als der vereinbarten Gruppengröße durchzuführen, wird pro Teilnehmer über die maximale Gruppengröße von 25 bzw. 30 Teilnehmern hinaus ein zusätzliches Honorar von 15,00 Euro fällig.

8. Bei Führungen mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist von Seiten des Gastes pro Gruppe eine volljährige Aufsichtsperson zu
stellen. Die Stadtführer sind berechtigt, die Durchführung der Führung bei voller Honorarzahlung abzulehnen, wenn diese
Voraussetzung seitens des Kunden nicht erfüllt ist.

Gefährdungen

9. Die Past Present Promotions GbR verpflichtet sich, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen. Voraussetzung für die Durchführung
einer Stadtführung ist jedoch, dass die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Der Gästeführer fällt vor Ort die Entscheidung, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, und somit ob eine Tour stattfindet oder nicht.

Änderungen aufgrund äußerer Umstände

10. Grundsätzlich kann bei Stadtführungen keine exakte Einhaltung der geplanten Route und des Ablaufs garantiert werden. Änderungen der Strecke sowie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (z.B. Großveranstaltungen oder Baustellen) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere, gleichwertige zu ersetzen. Eintretende Gefährdungen, z.B. durch das Wetter, können zum Abbruch einer Stadtführung führen.

Umbuchungen, Stornierungen

11. Eine Umbuchung bereits bestätigter Touren hinsichtlich Inhalt, Treffpunkt oder Termin ist auf Wunsch des Kunden möglich.
Ab sieben Tage vor dem Termin wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet.

12. Eine bestellte Tour kann bis zehn Kalendertage vor dem gebuchten Termin kostenlos storniert werden. Ab dem zehnten
Kalendertag vor dem gebuchten Termin fällt ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Preises an. Bei Absage am Tag der
Führung oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.

Zahlungsart

13. Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Rechnungstellung per Banküberweisung.

Haftung, Verjährung, Gerichtsstand

14. Eine Haftung der Past Present Promotions GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit diese Schäden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Past Present Promotions GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu ihren ausgeschriebenen Leistungen erbracht und für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

15. Ansprüche des Gastes gegenüber der Past Present Promotions GbR – mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter
Handlung (BGB § 823 ff) – verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

16. Gerichtsstand ist Rheinbach.

Salvatorische Klausel

17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

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