Grundherrschaft im Mittelalter

Bei unserer Arbeit sehen wir uns immer wieder mit dem typischen Klischee vom Mittelalter konfrontiert: Ritter in strahlender Rüstung und edle Damen in schönen Kleidern. Gerade im Rahmen von Mittelalterfesten in Kindergärten und Grundschulen arbeiten wir natürlich auch selbst mit diesem Klischee. Denn kleine Kinder kann man damit natürlich am besten für Geschichte begeistern.

Doch die Realität sah im Mittelalter anders aus. Mehr als 90 % der Menschen waren nämlich Bauern. Anders als heute gehörte den meisten Bauern im Mittelalter das Land, das sie bebauten, nicht selbst. Sie lebten in Grundherrschaft. Deren Grundzüge will ich hier einmal zusammenfassen.

Grundherrschaft – Trennung von Eigentum und Arbeit

Dieses moderne Wort – den Begriff der Grundherrschaft gab es im Mittelalter nicht – bezeichnet die im frühen Mittelalter entstandene und über lange Zeit gültige Agrarverfassung. Dabei übte der Eigentümer des Landes die Herrschaft auch über die auf diesem Land lebenden und arbeitenden Menschen aus.

Der Grundherr, der der König, ein Adeliger oder auch eine kirchliche Institution sein konnte, bestellte sein Land nicht selbst. Er bewirtschaftete es vielmehr mithilfe der darauf lebenden Bauern. Diesen überließ der Grundherr ein Stück Land zur Nutzung. Diese abhängigen Bauern, die Grundholden, hatten dafür Naturalabgaben und Arbeitsleistungen abzuliefern. Die Grundholden waren an das Land, auf dem sie lebten, gebunden. Denn ohne Menschen, die es bestellten, war Land nutzlos. Die Freiheit der Grundholden war dadurch eingeschränkt.

Es bestand also ein abgestuftes Recht auf das Land: Der Grundherr hatte das Eigentumsrecht, der Bauer eine Stufe darunter das Nutzungsrecht. Eigentum und Arbeit waren voneinander getrennt. Obwohl die meisten Bauern im Mittelalter in Grundherrschaft lebten, gab es durch das gesamte Mittelalter hindurch auch freie Bauern. Diese bewirtschafteten Land, das ihr Eigentum war.

Zentrum der Grundherrschaft: der Fronhof

In der Regel vergab ein Grundherr nicht sein gesamtes Land an abhängige Bauern. Ein Teil des Landes verblieb als so genanntes Salland beim Fronhof (von althochdeutsch frô = Herr, vergl. Fronleichnam = Körper des Herrn; die weiblich Form heißt frouwa und lebt im neuhochdeutschen „Frau“ weiter). Das Salland bewirtschaftete der Grundherr bzw. sein Verwalter, sein maior domus (Meier) mithilfe von persönlich unfreiem Gesinde, den Leibeigenen. In großen bzw. weit verstreut liegenden Grundherrschaften gab es durchaus auch mehrere Fronhöfe. An vielen Orten haben diese Fronhöfe den Lauf der Zeit als Meiereien überdauert.

Das System der Grundherrschaft aus Herren- bzw. Fronhof, Gesinde und den Bauernhöfen in unterschiedlicher Rechtsstellung.
Das System der Grundherrschaft aus Herren- bzw. Fronhof, Gesinde und den Bauernhöfen in unterschiedlicher Rechtsstellung.

Zu solch einem Fronhof gehörte nicht nur das Wohnhaus des Grundherren bzw. des Meiers. Der Hof umfasste vielmehr zahlreiche weitere Gebäude. Die ergaben sich aus der Funktion des Fronhofes als zentralem Ort innerhalb des Sallandes. Das waren neben Stall und Scheune oftmals auch eine Schmiede, ein Backhaus mit Ofen und eine Wassermühle – falls ein Gewässer am Fronhof vorbei floss – sowie gegebenenfalls weitere Werkstätten. Sogar eine Eigenkirche des Grundherren – so genannt, weil der Grundherr die Kirche selbst hatte bauen lassen und das Recht besaß, den Gemeindepriester nach eigenem Gutdünken einzusetzen – konnte hier stehen. Dadurch glich solch ein Fronhof, der ringsum von einem Zaun umgeben war, schon eher einem Dorf statt einem Bauernhof.

Hufenland für die abhängigen Bauern der Grundherrschaft

Das Salland wurde ergänzt vom Hufen- bzw. Mansenland. Dieses Land vergab der Grundherr an die von ihm abhängigen Bauern zur selbständigen Bewirtschaftung. Die Hufen lagen in der näheren und weiteren Umgebung des Fronhofes verteilt. Eine Hufe war die Menge an Ackerland, die eine Bauernfamilie im Jahr bearbeiten und deren Erträge das Überleben der Familie sichern konnte. Da dies jedoch stark von der Qualität des Bodens abhing, konnte die Größe einer Hufe erheblich variieren.

Grade der Abhängigkeit der Bauern in der Grundherrschaft

Der Grad der Freiheit, den die abhängigen Bauern in der Grundherrschaft genossen, war durchaus unterschiedlich. Unter die Grundherrschaft fielen einerseits die Leibeigenen des Grundherren. Dazu kamen die unfreien Hufenbauern, die auf mansi servilis lebten, die Grundhörigen. Im Laufe des 9. und 10. Jahrhunderts begaben sich andererseits aber auch immer mehr persönlich freie Bauern, meist aus finanzieller Not, in die Abhängigkeit. Dabei behielten sie aber ihre persönliche Freiheit.

Frondienste und Abgaben

Ob ein Bauer persönlich frei oder unfrei war, konnte man noch während des 10. und 11. Jahrhunderts an seinen Verpflichtungen seinem Grundherren gegenüber ablesen. Die persönlich unfreien Bauern einer Grundherrschaft hatten nämlich vor allem Fronarbeit, das servitium, auf dem Salland zu leisten. Das waren in der Regel drei Tage in der Woche, dazu Saisonarbeiten z.B. bei der Aussaat und der Ernte. Ihre Abgabenlast war überschaubar. Persönlich freie Bauern hatten hingegen, bis auf einige wenige Hand- und Spanndienste vor allem als Saisonarbeiten, viel weniger zu fronen. Ihre Abgabenlast, der census oder Zins, war gegenüber der der persönlich unfreien Bauern deutlich höher.

Schutz im Tausch für Abgaben

Die Grundherrschaft ging aber nicht einseitig zu Lasten der Bauern. Der Grundherr hatte vielmehr auch für den militärischen und juristischen Schutz seiner Grundholden zu sorgen. Bei Missernten und in Zeiten des Hungers hatte er zudem die Menschen seiner Grundherrschaft aus seinen eigenen Vorräten zu unterstützen.

Damit konnte das Leben in Grundherrschaft durchaus auch Vorteile haben. Denn ein freier Bauer musste für seinen Schutz und den seiner Familie selber sorgen. Er war war auch rechlich auf sich allein gestellt. Neben wirtschaftlicher Not war das ein weiter Grund, aus dem Bauern freiwillig in die Grundherrschaft eintraten.

Veränderungen in der Grundherrschaft im Laufe des Mittelalters

Die Abgaben lasteten immer auf dem Land, nie auf der Person des Bauern. So lässt sich auch erklären, dass im Laufe des hohen Mittelalters der Zusammenhang zwischen dem Rechtsstatus des einzelnen Bauern und der Art seiner Hufe verloren ging.

Überhaupt gingen im Laufe des hohen Mittelalters die Lasten durch Fronarbeit zugunsten der Abgaben stetig zurück. Diese wurden zudem mehr und mehr in Geldzahlungen umgewandelt. Dies hat sicherlich mit dem Aufstieg der Ministerialität zu tun. Dazu kam die Notwendigkeit, das Salland der Grundherrschaften an immer mehr kleine Lehnsträger zu vergeben. Spätestens gegen Ende des 13. Jahrhunderts waren die meisten Sachabgaben durch Geldzahlungen ersetzt.

Leider vergaßen die Grundherren auch immer öfter, dass sie den von ihnen abhängigen Menschen auch Schutz schuldeten. So wurde der in seinem Ursprung durchaus sinnvolle Gesellschaftsvertrag irgendwann ad absurdum geführt.

Zur Entstehung der Grundherrschaft habe ich einen eigenen Beitrag verfasst.

Literatur

Ulrich Nonn: Gesundes Landleben oder harte Fron? Bäuerliches Leben im Mittelalter. Pax et gaudium 17, S. 6-11.

W. Rösener et.al.: Grundherrschaft. Lexikon des Mittelalters, Sp. 1739-1751.

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